DER KAUFPROZESS AUF MALLORCA

FÜR KÄUFER

Wissen sie, wie man auf Mallorca kauft? Auf der Insel zu investieren ist anders als anderswo. Es gelten andere steuerliche und rechtliche Bestimmungen, daher sollten sie sich über das Verfahren informieren, bevor sie einen Kauf tätigen:
1.
Besorgen Sie sich eine Finanzierung für Ihren Kauf, falls nötig.
2.
Lassen Sie uns Ihr Traumhaus finden.
3.
Finden Sie einen Anwalt für die Transaktion.
4.
Lassen Sie sich rechtlich und steuerlich beraten.
5.
Wir prüfen den Hintergrund der Immobilie.
6.
Unterschreiben Sie den Optionsvertrag und leisten Sie eine Anzahlung von 10%.
7.
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Notar, um den Kauf zu formalisieren.
8.
Planen und organisieren Sie die Überweisung der Devisen nach Spanien.
9.
Besorgen Sie sich die Ausländeridentifikationsnummer (NIE).
10.
Bezahlen Sie den Restbetrag und unterschreiben Sie die Urkunde vor einem Notar.
Mit welchen Kosten muss ich beim Kauf einer Immobilie rechnen? Wenn sie eine Immobilie kaufen wollen, sollten sie zusätzlich 10-13 % des Gesamtpreises für Kosten, Gebühren und Steuern einplanen. Dies hängt von den verschiedenen Aspekten ab, die wir im Folgenden erläutern werden.

Die Notargebühren fallen an, wenn die öffentliche Kaufurkunde ausgestellt wird. Normalerweise ist der Käufer dafür zuständig. Ihre Kosten sind durch eine Verordnung festgelegt und werden Notargebühren genannt. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Kosten, die bei einem Kauf ohne Hypothek anfallen können:

IMMOBILIENPREIS (€)

ESPENSEN (€)

300.000750
500.000850
700.000900
1.000.000950
1.500.0001.100
3.000.0001.350

Hierbei handelt es sich um die Gebühren, die für die Eintragung des Kaufs/Verkaufs im Grundbuchamt anfallen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Gebühren zu zahlen. Sie werden ebenfalls per Verordnung festgelegt und ihre Höhe hängt vom Preis der Immobilie ab. Die Grundbucheintragungsgebühren (Umschreibung der Immobilie auf Ihren Namen) liegen zwischen 0,1 und 0,3 % des Kaufpreises der Immobilie.



Wir raten Käufern dringend, sich während des Kaufprozesses von einem sehr empfehlenswerten lokalen Anwalt vertreten zu lassen (Javier James kann Ihnen die angesehensten Anwälte der Insel empfehlen). Die Anwaltskosten variieren je nach Arbeitsaufwand, jedoch beträgt die übliche Gebühr ca. 1% des Kaufpreises der Immobilie (ohne die besonderen Leistungen des Anwalts).

Die Kosten können sich erhöhen, wenn der Käufer beschließt, zusätzliche Recherchen durchzuführen, wie z. B. eine Immobilienbewertung, spezielle Berichte, Hypothekenkosten, Kosten für Architekten, Sachverständige oder jede Art von zusätzlichen Rechtsdienstleistungen.

Wenn Sie in Spanien ansässig sind, müssen Sie eine jährliche Vermögenssteuer auf Ihr weltweites Vermögen zahlen. Wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind, unterliegt nur Ihr spanisches Vermögen dieser Steuer. Dies ist also immer zu bedenken, wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, insbesondere wenn es sich um eine hochwertige Immobilie handelt. Die Steuersätze für die Vermögenssteuer liegen zwischen 0,28 % und 3,45 %, je nach Wert des Vermögens (für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns). Dieser Prozentsatz kann von Jahr zu Jahr variieren. Sowohl spanische Residenten als auch Nicht-Residenten erhalten einen persönlichen Steuerfreibetrag von 700.000 Euro, und wenn Sie in Spanien leben, erhalten Sie einen zusätzlichen Steuerfreibetrag von bis zu 300.000 Euro für Ihren Hauptwohnsitz. Paare mit Wohnsitz in Spanien, die gemeinsam eine Immobilie besitzen, können einen Gesamtfreibetrag von bis zu 2 Millionen Euro erhalten.

WICHTIG: Die jährliche Vermögenssteuer kann durch die Aufnahme einer Hypothek vermieden werden.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Jedes Jahr müssen Sie auch die kommunale Steuer Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) auf Wohneigentum zahlen.

Es ist sehr wichtig, an Ihre Steuerbegünstigten zu denken und daran, was diese im Falle einer Erbschaft zu zahlen hätten. Diese Steuer wird immer auf spanisches Eigentum fällig, unabhängig davon, wo Sie und Ihre Erben wohnen. Die Höhe der Steuer hängt davon ab, wer der Begünstigte ist und wie hoch der geerbte oder geschenkte Betrag ist.

WICHTIG: Die Erbschaftssteuer kann durch die Aufnahme einer Hypothek vermieden werden.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Die Kosten variieren, liegen aber normalerweise zwischen 150€ und 200€ pro Jahr, je nach Größe der Immobilie.

IMMOBILIENPREIS (€)

ESPENSEN (€)

1.000.000400
1.500.000450
3.000.000700

Wenn für den Kauf eines Hauses eine Hypothek benötigt wird, müssen die Kosten berücksichtigt werden, die im Zusammenhang mit der Beantragung und Abwicklung einer Hypothek entstehen und an die Bank zu zahlen sind. Dabei handelt es sich um die Kosten für das Gutachten, die Notar- und Registergebühren im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Hypothekarkreditvertrags. Es lohnt sich, vor der Unterzeichnung des Darlehens mit der Bank zu verhandeln.

Der Verwalter ist derjenige, der die Eintragungsvorgänge und die anfallenden Steuern abwickelt. Die Kosten dafür sind nicht hoch, müssen aber berücksichtigt werden.

1. Im Falle von neuen Häusern:

Mehrwertsteuer (MwSt.).
In diesem Fall muss der Käufer dem Verkäufer die Mehrwertsteuer in Höhe von 10 % des Verkaufspreises zahlen. Im Falle von Sozialwohnungen wird dieser Betrag auf 4 % reduziert. Beim Verkauf einer Immobilie mit Garage oder Abstellraum (maximal zwei Nebengebäude) ist zu berücksichtigen, dass die Mehrwertsteuer etwa 10 % des Verkaufspreises ausmacht; wird die Garage oder der Abstellraum separat verkauft, liegt sie bei 21 %.
Steuer auf Erbschaftsübertragungen und dokumentierte Rechtsakte (ITPAJD), in ihrer Modalität der dokumentierten Rechtsakte.
Die Vorlage des Vertrags zur öffentlichen Beurkundung unterliegt dieser Steuer, die auf den Balearen derzeit zwischen 1,2 % und 2 % des Verkaufspreises liegt. Der staatlich geförderte Wohnungsbau ist von dieser Steuer befreit.

2. Wenn es sich nicht um einen Neubau handelt:

Steuer auf Eigentumsübertragungen und dokumentierte Rechtsakte (ITPAJD), in ihrer Modalität der dokumentierten Rechtsakte.
Der Käufer muss die ITP (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) alternativ zur Mehrwertsteuer beim Kauf von Gebrauchtimmobilien an die balearische Finanzverwaltung entrichten. Auf den Balearen liegt sie zwischen 4 und 13 %, je nach Wert der Immobilie. In bestimmten Fällen (Sozialwohnungen, kinderreiche Familien, junge Menschen usw.) gibt es auch ermäßigte Preise.

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